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Corona-Hilfen

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Corona-Hilfen: Viele Neuerungen (Stand: 04.02.21)

Vieles ist neu bei den Coronahilfen:

Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag für 2020 und 2021 wird i.d.R. auf maximal 10 Mio. Euro angehoben.

  • Überbrückungshilfe II: Die Verlustrechnung bzw. der Verlustnachweis als Fördervoraussetzung ist nur noch erforderlich, wenn die Gesamtförderung bei 1,8 Millionen Euro und mehr liegt.
  • Überbrückungshilfe III: Kann noch nicht beantragt werden. Viele Änderungen in den Details. 30% Umsatzeinbruch sind die Beantragungsvoraussetzung, für jeden Monat einzeln (Nov 20-Jul 21). Neu: Für Digitalisierung können einmalig 20.000 Euro als ansetzbare Fixkosten angesetzt werden – wer sich einen Onlineshop bauen lässt, bekommt also effektiv einen Zuschuss. Winterware o.ä. darf bis 100% Abschreibung als Fixkosten eingerechnet werden, das gilt dann aber nur für Händler, die 2019 Gewinn UND 2020 Verlust gemacht haben.

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