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Corona-Überbrückungshilfe II: Kompakt zusammengefasst (Stand 04.02.2021)

Was ist die Corona Überbrückungshilfe II?

Die Corona-Überbrückungshilfe II kann ab sofort beantragt werden, bis 31.03.2021. Die Beantragung muss über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc. erfolgen und ist rein digital via https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/.

Die Förderung beläuft sich maximal auf 50.000 Euro im Monat für September, Oktober, November und Dezember 2020. Neu ist, dass es keine Staffelung mehr nach Mitarbeiterzahl gibt.

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