steuern. Kontakt aufnehmen
Eins ist sicher: Auf uns können Sie sich verlassen
Manche Unternehmer nutzen den Jahresabschluss noch als Controlling-Hilfsmittel, doch dafür ist er nicht immer geeignet. Denn eine Jahresabschlussanalyse kann erst dann starten, wenn das Geschäftsjahr beendet ist und es kaum noch Steuerungs- und Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Mit unserem Ansatz bei der Erstellung von Jahresabschlüssen haben Sie das ganze Jahr über Ihr Unternehmen im Blick, damit beim eigentlichen Jahresabschluss nur noch an wenigen Stellschrauben optimiert werden muss. So geben wir Ihnen Sicherheit, zeigen Spielräume auf und setzen Impulse.
Wir schaffen Klarheit für eine erfolgreiche Zukunft
Wir identifizieren steuerliche Gestaltungspotenziale, bevor Sie Investitionen tätigen und sehen zusätzlich Chancen in der Gesamtschau des Jahres – in der Rückschau und für Ihre weitere Geschäftsentwicklung. Zudem versorgen wir Sie mit jeglicher Art von Kennzahlen-Auswertung – auch im Benchmarking mit Vergleichsunternehmen Ihrer Branche – damit Sie Ihr Unternehmen optimal steuern können. Hierzu zählen auch nahezu tagesaktuelle betriebswirtschaftliche Auswertungen für Bankgespräche.
Welchen Jahresabschluss benötigen Sie?
Jahresabschluss für Kapitalgesellschaften o.ä.
Gewinn- und Verlustrechnung, handelsrechtliche (Micro-)Bilanz nach HGB und/oder IFRS/IAS, Steuerbilanz, Anhang, Lagebericht: Wir erstellen für Ihre GmbH, UG, GmbH & Co. KG, kleine AG oder Unternehmensgruppe die rechtlich geforderten Umfänge des Jahresabschlusses sowie alle betrieblichen Steuererklärungen wie Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Selbstverständlich veranlassen wir auch die Übermittlung des Jahresabschlusses an den Bundesanzeiger.
Jahresabschluss für Gewerbetreibende
Für Einzelunternehmer, GbR, OHG, KG, eingetragene Kaufleute erstellen wir Jahresabschlüsse gemäß den handels- und / oder steuerrechtlichen Vorschriften, also entweder Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) oder Jahresabschluss. Wenn Ihr Unternehmen dank Wachstum perspektivisch auf dem Sprung zur Jahresabschluss-Pflicht steht, begleiten wir Sie und Ihr Team bei der Umstellung der Prozesse.
Jahresabschluss für Freiberufler
Freiberufler, beispielsweise niedergelassene Ärzte, oder Partnergesellschaften benötigen in der Regel nur eine EÜR statt eines offiziellen Jahresabschlusses. Doch wird aus dieser Erleichterung oft ein Planungsrisiko, da über das Jahr hinweg zu wenig Wert auf Finanz-Management gelegt wird – und Umsatzschwankungen zu spät auffallen, woraus unentdeckter Profitverlust oder eine überraschende Steuernachzahlung resultieren kann. Wir bewahren Sie davor.
Ergänzende Steuererklärungen
Was für das Unternehmen der Jahresabschluss ist, ist für den Unternehmer bzw. Freiberufler die Einkommensteuererklärung. Selbstverständlich erstellen wir auch Ihre privaten Steuererklärungen. Da wir Ihre Unternehmensdaten kennen, haben wir die Möglichkeit, mit Ihnen gemeinsam Ihre Ausschüttungen, Einlagen, Rücklagen und vieles mehr gut zu planen.
Kontakt aufnehmen