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Die Corona-Novemberhilfe & Dezemberhilfe

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Überbrückungshilfe III und Neustarthilfe für Soloselbstständige

Bund weitet Corona-Hilfe auf das neue Jahr aus

Überbrückungshilfe III

Die Bundesregierung hat die Corona-Finanzhilfen mit den Überbrückungshilfen III über das Jahr 2020 hinaus verlängert und wesentlich erweitert. Waren es bislang maximal € 50.000,00 pro Monat, so beträgt die neue Förderhöchstsumme bis zu € 200.000,00 pro Monat. Weitere Verbesserungen gab es u.a. hinsichtlich der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder der Abschreibungen. Die Überbrückungshilfen III haben eine Laufzeit bis Juni 2021.

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