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Zahnarztpraxis ist keine Praxisklinik

Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner Homepage als „Praxisklinik“ bezeichnet.

Wettbewerbsrecht

Ein Zahnarzt hatte seine zahnärztliche Praxis auf seiner Homepage als „Praxisklinik“ bezeichnet. Über für eine Klinik sprechende Einrichtung zur Durchführung entsprechender Betreuungs- und Versorgungsleistungen verfügte er aber nicht. Daraufhin bekam der Zahnarzt Ärger vom Verband zur Förderung gewerblicher Interessen. Es kam schließlich zu einer Klage, welche der Zahnarzt letztlich verlor.

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