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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021

Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten

Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz

Mit dem Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG vom 11.5.2019) wurde unter anderem die Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beschlossen. Das TSVG sieht zum 1.1.2021 ein einheitliches und verbindliches elektronisches System zur Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen durch die Ärzte an die Krankenkassen vor. Damit entfällt ab dem nächsten Jahr die bisherige Praxis der Übermittlung der „gelben Zettel“ in Papierform durch den Versicherten an die Krankenkassen. Zum Jahreswechsel müssen allerdings noch nicht alle Arztpraxen an dem elektronischen System teilnehmen. Das Bundesgesundheitsministerium hat den Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stattgegeben und einer Übergangsregelung bis zum 1.10.2021 zugestimmt.

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