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Vorsicht vor dem Fiktivlohn

Nachzahlungen für geschuldete Vergütungsansprüche

Begriff

Unter einem „Fiktivlohn“ oder einem „Phantomlohn“ ist die Differenz zwischen der vom Arbeitgeber tatsächlich gezahlten Vergütung und der rechtlich geschuldeten Vergütung des Arbeitnehmers gemeint. Rechtlich geschuldete, aber tatsächlich nicht gezahlte Vergütungen lösen stets Nachzahlungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen aus. Denn im Sozialversicherungsrecht gilt – anders als im Lohnsteuerrecht – das Entstehungsprinzip. Das heißt, dass sich die Sozialabgaben nicht nach dem berechnen, was tatsächlich gezahlt wurde, sondern auf Basis des Lohns, der geschuldet ist. Im Lohnsteuerrecht gilt hingegen das Zuflussprinzip. Das heißt, für Löhne, die nicht tatsächlich ausgezahlt worden sind, ist keine Lohnsteuer einzubehalten.

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