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Verkauf des Inventars einer Ferienwohnung steuerfrei

Ein Steuerpflichtiger hat in 2013 eine Ferienwohnung gekauft und 2016 wieder veräußert.

Private Veräußerungsgeschäfte

Die Veräußerung vermieteter Immobilien löst im Regelfall eine Einkommensteuerpflicht aus, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als zehn Jahre beträgt und ein entsprechender Veräußerungsgewinn angefallen ist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz – EStG). Mit in den Veräußerungsgewinn einzubeziehen sind u. a. Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind. Bei Ferienwohnungen handelt es sich im Regelfall um voll möblierte Wohnungen, welche mit Inventar weiter veräußert werden. Strittig ist, ob der Wert der Einrichtungsgegenstände im Rahmen einer Kaufpreisaufteilung aus dem Veräußerungserlös herausgerechnet werden kann. Das Finanzgericht (FG) Münster hat dies nun bejaht (Urteil v. 3.8.2020 – 5 K 2493/18 E).

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