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Umsatzsteuersatz für Krankenfahrten

Neues BMF-Schreiben

Umsatzsteuer

Für Krankenfahrten – darunter fallen Fahrten von Patienten, für die ein Arzt die Beförderung in einem Personenkraftwagen, Mietwagen oder Taxi verordnet hat – muss, wenn es sich dabei um einen „Verkehr mit Taxen“ handelt, nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % verrechnet werden (§ 12 Abs. 2 Nr. 10 Umsatzsteuergesetz/UStG).

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