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Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen

Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

Hinweis: Die Phase 1 der Überbrückungshilfe betrifft nur die Fördermonate Juni bis August 2020. Für die Fördermonate September bis Dezember 2020 wurde eine zweite Phase aufgelegt. Mehr dazu erfahren Sie in einem eigenen Beitrag.

Die Bundesregierung gewährt Selbstständigen, die durch die Corona-Krise ihre Geschäftstätigkeit ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, finanzielle Überbrückungshilfen. Ziel dieses Programms ist die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz kleiner und mittelständischer Unternehmen.

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