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Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Schreiben Spitzenverband der GKV

Sozialversicherungsbeiträge

Betriebe, die durch die Corona-Epidemie in ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten geraten sind, können sich die Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag stunden lassen. Die Stundungsregelungen gelten zunächst nur für die fälligen Beiträge für die Monate März bis April 2020.

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