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Steuern sparen bei Ehegattenschenkung

Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Spenden

Spenden als auch Mitgliedsbeiträge zur Förderung von steuerbegünstigten Zwecken können als Sonderausgaben geltend gemacht werden (§ 10b Abs. 1 Einkommensteuergesetz / EStG). Es gelten folgende Höchstgrenzen: Für natürliche Personen gilt eine Höchstgrenze von bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte. Bei Körperschaften ist der Spendenabzug auf 4 Promille der Umsätze und der aufgewendeten Löhne und Gehälter beschränkt.

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