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Steuerfreie Gehaltsextras 2020

Alternativen zur Lohnerhöhung

Sachzuwendungen des Arbeitgebers

Mit bestimmten Gehaltsextras lassen sich als Alternative zu Lohnerhöhungen Steuern und Sozialabgaben sparen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge, da Pauschalbesteuerungstatbestände nicht der Beitragspflicht in der Sozialversicherung unterliegen. Zu beachten ist allerdings, dass Gehaltsextras nur dann lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Dieses Erfordernis wurde im JStG 2019 für Gutscheine und Geldkarten gesetzlich verankert (§ 8 Abs. 2 Satz 11 2. Halbsatz EStG). Darüber hinaus sind zum Jahreswechsel folgende Neuerungen eingetreten:

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