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Steuerförderung für Mietwohnungen

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen.

Sonderabschreibung

Eigentlich hätten Immobilienanleger, die in den Mietwohnungsbau investieren, zum Jahresanfang ein besonderes Steuerabschreibungsmodell erhalten sollen. Die Bundesregierung legte hierzu den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus vor. Der Entwurf sieht Sonderabschreibungen von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 5 % pro Jahr für insgesamt 4 Jahre vor (§ 7b Abs. 1 Einkommensteuergesetz-Entwurf). Voraussetzung ist unter anderem, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der einzelnen Wohnungen € 3.000,00 je Quadratmeter Wohnfläche nicht überschreiten.

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