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Steuerförderung für Ehrenämter

Geplante Freibetragserhöhungen

Steuerfreie Vergütungen

Steuerpflichtige, die ein Ehrenamt übernehmen, können aktuell bis zu € 2.400,00 im Jahr oder € 200,00 im Monat steuerfrei vereinnahmen (§ 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz-EStG). Voraussetzung ist u. a., dass es sich um eine nebenberufliche Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder eine vergleichbare nebenberufliche Tätigkeit handelt. Darüber hinaus sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich bis zu € 720,00 im Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26a EStG).

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