Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Das Finanzamt behandelte die betreffenden Umsätze dagegen als steuerpflichtig. Gegen den Facharzt wurden Schätzungsbescheide über Umsatzsteuer auf Basis der Nettohonorare erlassen. Das Finanzamt begründete die Schätzungen damit, dass Leistungen von klinischen Chemikern und Laborärzten nicht auf einem persönlichen Vertrauensverhältnis zu den Patienten beruhten. Letzteres sei aber Voraussetzung für die Anwendung der genannten Steuerbefreiungsvorschrift.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Streitpunkt des fehlenden Vertrauensverhältnisses zwischen dem Arzt und der behandelten Person als Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit offengelassen und den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen (Vorlagebeschluss des BFH vom 11.10.2017, XI R 23/15). Nach Ansicht des BFH ist das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und Patient keine (zwingende) Voraussetzung für die Umsatzsteuerbefreiung einer Tätigkeit im Rahmen einer Heilbehandlung. Der EuGH wird nun zu entscheiden haben, inwieweit das Vertrauensverhältnis bei Anwendung der entsprechenden Befreiungsvorschriften nach der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL) entscheidend ist. Ärztinnen und Ärzte können sich in allen offenen Fällen auf den BFH-Beschluss berufen und Ruhen des Verfahrens, gegebenenfalls mit Aussetzung der Vollziehung, beantragen. Gewährt das Finanzamt Aussetzung der Vollziehung, muss der Arzt/die Ärztin die strittige Umsatzsteuer zunächst nicht (voraus)zahlen.
Stand: 26. Februar 2018
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Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.