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Steueranrechnung ausländischer Quellensteuern

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht.

Sondernorm für Kapitaleinkünfte 

In Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalanleger unterliegen mit ihrem Welteinkommen der deutschen Steuerpflicht. Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung gibt es die Möglichkeit der Anrechnung von im Ausland gezahlter Quellensteuer auf Zinsen oder Dividenden. Für Kapitaleinkünfte im Abgeltungsteuersystem gilt allerdings die allgemeine Norm für die Berücksichtigung ausländischer Steuern nicht. Das heißt, es besteht kein Wahlrecht zwischen der Anrechnung ausländischer Steuern oder dem Abzug bei der Einkünfteermittlung.

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