Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Der Bundesfinanzhof (BFH) folgte der Auffassung des Finanzamtes als auch der Erstinstanz (Urteil vom 21.11.2018, VI R 10/17). Das Manko für die Arbeitgeberin war, dass die Sensibilisierungswoche keinen Bezug zu berufsspezifisch bedingten gesundheitlichen Beeinträchtigungen darstellte. Der BFH sah die Präventivmaßnahme als Gesundheitsförderung im Bereich der Lebensführung an. Die Arbeitnehmer waren dadurch „privat bereichert“.
Da die Maßnahmen im Rahmen eines Dienstverhältnisses veranlasst waren, sah der BFH alle Umstände für eine steuerpflichtige Entlohnung gegeben. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten daher bei allen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung in ihrem Betrieb darauf achten, dass die Leistungen mit berufsbedingten Gesundheitsrisiken zusammenhängen. Außerdem muss es sich – und dies gilt seit dem 1.1.2019 – um zertifizierte Präventionsmaßnahmen handeln.
Stand: 27. Mai 2019
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