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Sensibilisierungswoche nicht steuerbegünstigt

Eine Arbeitgeberin bot ihren Arbeitnehmern sogenannte „Sensibilisierungswochen“ an.

Der Fall

Eine Arbeitgeberin bot ihren Arbeitnehmern sogenannte „Sensibilisierungswochen“ an. Dieses Training umfasste unter anderem Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit. Die Arbeitgeberin wollte die Leistungen als lohnsteuerfrei im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG (siehe nebenstehend) behandeln. Das Finanzamt als auch das erstinstanzliche Finanzgericht sahen das aber anders und ordneten die Leistungen als lohnsteuerpflichtigen Sachbezug ein.

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