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Private PKW-Nutzung

Ein teilweise betrieblich und teilweise privat genutzter Pkw kann bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden.

Zuordnung Einkommen- und Umsatzsteuer

Ein teilweise betrieblich und teilweise privat genutzter Pkw kann bei der Einkommensteuer und Umsatzsteuer unterschiedlich behandelt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus 2001 zurück und wird auch von der Finanzverwaltung im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) so akzeptiert (Abschn. 15 2c).

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