Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Im Rahmen der Pflegereform wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert. Gemäß § 14 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist pflegebedürftig, wer Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen unter anderem in folgenden Bereichen aufweist: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Probleme in der örtlichen und zeitlichen Orientierung), Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe) oder in der Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Ernährung).
Die bisherigen Pflegestufen I bis III wurden zum 1.1.2017 durch 5 Pflegegrade ersetzt. Pflegegrad 1 ist erreicht bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Pflegegrad 2 entspricht der bisherigen Pflegestufe I und ist bereits gegeben bei einer erheblichen Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Die Pflegegrade 3 und 4 entsprechen der bisherigen Pflegestufe II bzw. III und sind gekennzeichnet durch schwere bzw. schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit. Neu ist der Pflegegrad 5. Dieser ist bei schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung gegeben. Schließlich wurde ein sogenannter „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE)“ eingeführt. Danach zahlen alle Heimbewohner der Pflegegrade 2 bis 5 ab 2017 einen gleichen Eigenanteil innerhalb eines Heimes. Mit dem EEE soll verhindert werden, dass eine Höherstufung zu höheren Kosten für die Pflegebedürftigen führt.
Stand: 27. Februar 2017
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Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.