Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Voraussetzung für den Abzug von unvergüteten Pflegeleistungen als Erblasserschulden ist also, dass der Erwerb bürgerlich-rechtlich als Dienstleistungsvergütung zu beurteilen ist. Es müssen zwischen dem Erben und dem Erblasser dienstvertragliche Beziehungen bestanden haben, die über bloße Gefälligkeitsverhältnisse hinausgehen. Verspricht der Erblasser, jemanden als Entgelt für Dienstleistungen durch eine letztwillige Verfügung zu bedenken, kann dies einen Vergütungsanspruch des Dienstverpflichteten (Erben) hervorrufen (§ 612 Abs. 1 und 2 Bürgerliches Gesetzbuch/BGB). Ein solcher Anspruch ist aus den Umständen zu entnehmen, dass die Dienstleistung nicht unentgeltlich erfolgen sollte.
Beruft sich der Erbe auf die Pflegeleistungen seiner Ehefrau, ist dies steuerschädlich. Denn Dienstleistungen der Ehefrau des Erben bleiben stets unberücksichtigt, weil es in aller Regel nur um den steuerpflichtigen Erwerb des Erben selbst geht. Es fehlt insoweit an der rechtlichen Anspruchserlangung der Schwiegertochter als „Dritte“. Wollte die Ehefrau des Erben Pflegeleistungen geltend machen, müsste sie gegen den Erben nicht nur eine Anspruchsgrundlage haben, sondern solche Forderungen gegen den Erben auch geltend machen. Dies dürfte in der Praxis ohne große Bedeutung sein.
Stand: 29. Mai 2017
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Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.