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Neue Revisionsverfahren vor dem BFH

Aktuelle Verfahren zur Einkommen- und Umsatzsteuer

Erste Tätigkeitsstätte

Seit der Neufassung des einkommensteuerlichen Reisekostenrechtes durch das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechtes” (v. 20.2.2013 BStBl. I 2013, 285) ist der Begriff der „ersten Tätigkeitsstätte“ gesetzlich festgelegt. Nach § 9 Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt als solche erste Tätigkeitsstätte jede „ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 des Aktiengesetzes) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, dem der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist“. Einkommensteuerlich hat die Festlegung dieser ersten Tätigkeitsstätte erhebliche Bedeutung. Denn Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zu dieser Tätigkeitsstätte können nur mit einer Pauschale von € 0,30/Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden, während für andere beruflich veranlasste Fahrten die tatsächlich gefahrenen Kilometer abgerechnet werden können. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürften u. a. die anhängigen Verfahren mit den Aktenzeichen VI R 35/18 sowie VI R 36/18 interessant sein. Hier geht es um die Frage, welche Anforderungen an eine erste Tätigkeitsstätte zu stellen sind. Bestehen Zweifel an einer verbindlichen Ortsfestlegung dieser Tätigkeitsstätte, sollten Einkommensteuerbescheide unter Verweis auf o. g. Verfahren offen gehalten werden.

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