Jetzt Newsletter abonnieren: Bleiben Sie informiert und registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter.

Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter wieder abbestellen.

Datenschutz*

Eins ist sicher: Hier finden Sie was Sie suchen!

Home

Steuernews Mandanten

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt.

Mietpreisbremse

Bereits seit 1.6.2015 können die jeweiligen Bundesländer Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen, in denen die Mietpreisbremse gilt. Folge der Mietpreisbremse ist, dass wenn eine Wohnung neu vermietet wird, die Miete in der Regel höchstens 10 % höher sein darf als die Miete einer vergleichbaren Wohnung. Zunächst sollten die Regelungen nur fünf Jahre bis Ende 2020 gelten.

Vollständigen Artikel lesen
Sicher steuern. Informiert. Newsletter registrieren

Weitere Steuernews Mandanten