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Meldungen zur Krebsregistrierung

Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 – S 7170/15/10004):

Umsatzsteuerliche Behandlung

Strittig war bislang die umsatzsteuerliche Behandlung von Vergütungen der Ärztinnen und Ärzte an das Krebsregister nach den Vorschriften des § 65c Abs. 6 SGB V. Die Finanzverwaltung hat in dem neu gefassten Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE, Abschnitt 4.14.1 Abs. 5 Nr. 6a) hierzu Folgendes bestimmt (BMF-Schreiben vom 8.5.2017, III C 3 – S 7170/15/10004):

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