Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Für Meldungen an dieses Register erhalten Ärztinnen und Ärzte eine bestimmte Meldevergütung, wenn die zu übermittelnden Daten vollständig gemeldet wurden. Die Vergütung war bisher als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung behandelt worden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat jedoch festgestellt, dass Tumormeldungen eines Arztes für ein epidemiologisches Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen von Patienten bestehen, keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen sind (BFH vom 9.9.2015, XI R 31/13).
Das Bundesfinanzministerium hat auf dieses Urteil (mit einem Schreiben vom 24.11.2016, III C 3 – S 7170/15/10004) reagiert und im Umsatzsteuer-Anwendungserlass den sogenannten Negativkatalog der Tätigkeiten, die keine Heilbehandlungsleistungen darstellen, um eine neue Nummer 6a erweitert. Darin sind künftig Meldungen eines Arztes an das epidemiologische Krebsregister, die in der reinen Dokumentation erfolgter Behandlungen bestehen, von der Umsatzsteuerfreiheit ausgenommen. Umsatzsteuerfrei bleiben dagegen nur solche Meldungen, bei denen nach der Auswertung der übermittelten Daten eine patientenindividuelle Rückmeldung an den Arzt erfolgt und hierdurch weitere im Einzelfall erforderliche Behandlungsmaßnahmen getroffen werden können.
Ob Entgeltzahlungen für Meldungen an das Krebsregister der Umsatzsteuer unterliegen oder als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung zu werten sind, kommt auf den Einzelfall an. Stehen die Meldungen im Zusammenhang mit patientenbezogenen Behandlungsleistungen, und sind sie daher umsatzsteuerfrei, sollte dies stets im Hinblick auf eine Umsatzsteuer-Prüfung gesondert dokumentiert werden.
Stand: 27. Februar 2017
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Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.