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Steuernews Ärzte

Meldungen an das klinische Krebsregister

Neues BMF-Schreiben vom 24.11.2016, III C 3 – S 7170/15/10004

Krebsregister

Zur Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung wurden deutschlandweit sogenannte klinische Krebsregister eingerichtet. Verwaltet werden die Krebsregister jeweils von den Ländern. Die Krebsregister sollen unter anderem die direkte patientenbezogene Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung fördern. Rechtsgrundlage ist § 65c Abs. 6 des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V).

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