Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Ärztinnen und Ärzte erhalten für Bereitschaftsdienste an Wochenenden oder Feiertagen vielfach eine Pauschalvergütung zum Grundlohn hinzu. Gewährt der Krankenhausträger, wie im Streitfall, diese Pauschalvergütungen ohne Rücksicht darauf, ob die Ärztin/der Arzt die Tätigkeiten an einem Samstag oder an einem Sonn- und Feiertag erbringt, liegt keine lohnsteuerfreie Zusatzvergütung vor. Im Streitfall erhielten die Assistenzärzte eines Krankenhauses an Samstagen für die Zeit von 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr einen Lohnzuschlag. Die Finanzverwaltung behandelte die Zuschläge als steuerpflichtig.
Der BFH folgte der Auffassung der Finanzverwaltung. Zuschläge, die neben dem Grundlohn geleistet werden, „dürfen nicht Teil einer einheitlichen Entlohnung für die gesamte, auch an Sonn- und Feiertagen oder nachts geleistete Tätigkeit sein“, so der BFH. Darüber hinaus fordert der BFH, dass arbeitsvertraglich zwischen Grundvergütung und den Erschwerniszuschlägen unterschieden wird. Es ist ferner ein Bezug zwischen der zu leistenden Nacht- und Sonntagsarbeit und der Lohnhöhe herzustellen.
Ärztinnen und Ärzte, die eine Versteuerung ihrer Lohnzuschläge vermeiden wollen, sollten ihre tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen sowie zur Nachtzeit einzeln aufzeichnen bzw. eine Einzelaufzeichnung durch entsprechende Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitgeber sicherstellen.
Stand: 29. Mai 2017
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.