Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Die Finanzverwaltung hat nun in einem aktuellen BMF-Schreiben (vom 9.5.2017, III C 3 – S 7173/14/10001) die Erkenntnisse aus dem EuGH-Urteil durch Änderung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses übernommen. Die Steuerverwaltung rechnet damit Erzeugnisse aus Blutbestandteilen wie unter anderem Blutplasma der umsatzsteuerfreien Lieferung von menschlichem Blut grundsätzlich hinzu. Voraussetzung ist allerdings, dass das Blutplasma unmittelbar für therapeutische Zwecke verwendet wird. Dient die Substanz der Arzneimittelherstellung, ist die Lieferung von der Umsatzsteuer erfasst.
Die Neuregelung ist für alle noch offenen Fälle anzuwenden. Die Finanzverwaltung beanstandet es nicht, wenn vor dem 1.7.2017 ausgeführte Umsätze aus Blutplasma zur Arzneimittelherstellung als umsatzsteuerfrei behandelt werden.
Stand: 30. August 2017
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Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.