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Legasthenie als außergewöhnliche Belastung

Wichtige Voraussetzungen für den Steuerabzug

Außergewöhnliche Belastung

Hat ein Steuerpflichtiger bestimmte größere Aufwendungen zu tragen, die diesem zwangsläufig erwachsen und über das hinausgehen, was die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu tragen hat, kann er diese Aufwendungen teilweise als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden können allerdings nur solche Aufwendungen, die die sogenannte „zumutbare Eigenbelastung“ übersteigen. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung errechnet sich aus der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte und des Familienstandes.

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