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Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise

Einkommensteuerliche und lohnsteuerliche Besonderheiten

Kurzarbeitergeld

Viele Unternehmen müssen für ihre Arbeitnehmer während der Corona-Krise Kurzarbeitergeld beantragen. Die Voraussetzungen für den Bezug wurden erheblich gelockert. So können Betriebe schon dann Kurzarbeitergeld beantragen, wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Und Arbeitgeber erhalten die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Außerdem kann Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer beantragt werden.

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