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Kündigung wegen Eheschließung

Ein katholischer Krankenhausbetreiber kündigte dem Chefarzt eines von ihm betriebenen Krankenhauses nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau, mit der er kirchlich verheiratet war.

Sachverhalt

Ein katholischer Krankenhausbetreiber kündigte dem Chefarzt eines von ihm betriebenen Krankenhauses nach der Scheidung von seiner ersten Ehefrau, mit der er kirchlich verheiratet war. Auslöser für die Kündigung war eine erneute standesamtliche Heirat, ohne dass seine erste Ehe für nichtig erklärt worden wäre. Der Chefarzt hätte durch Eingehung einer nach „kanonischem Recht“ ungültigen Ehe in erheblicher Weise gegen seine Loyalitätsobliegenheiten aus seinem Dienstvertrag verstoßen.

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