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Krankenhausleistungen als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Steuerliche Behandlung von Zusatzleistungen

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Krankenhäuser sind als gemeinnützige Körperschaften im Regelfall von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und weiteren Steuern befreit. Die Steuerbefreiung gilt allerdings nur für solche Tätigkeiten, die keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb begründen. Unter den Begriff wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb fallen alle Tätigkeiten, die nicht unmittelbar dem eigentlichen Zweckbetrieb dienlich sind. Leistungen, wie z. B. die Überlassung von Fernsprecheinrichtungen und Fernsehgeräten an die Patienten gegen Entgelt oder die Personal- und Sachmittelgestellung an eine private Klinik, an Belegärzte oder ärztliche Gemeinschaftspraxen, stellen im Regelfall einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb dar. Einkünfte aus Aktivitäten im Rahmen des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs unterliegen der allgemeinen Regelbesteuerung.

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