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Kosten für Epilepsiehund

Steuerpflichtige machte zum einen Aufwendungen für die Unterbringung ihres Hundes in einer Hundepension als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend.

Der Fall

Eine zu 100 % behinderte Steuerpflichtige machte zum einen Aufwendungen für die Unterbringung ihres Hundes in einer Hundepension als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend. Die Aufwendungen seien wegen ihrer stationären Unterbringung in einem Epilepsiezentrum und der Vollzeittätigkeit ihres Ehemannes erforderlich. Zum anderen machte sie Ausbildungskosten für den Hund als außergewöhnliche Belastungen geltend. Der Hund wurde entsprechend ausgebildet, um aufgrund von Veränderungen des Hautgeruchs und der Oberflächentemperatur Epilepsieanfälle vorzeitig erkennen zu können. Daneben machte die Steuerpflichtige noch ihren Behindertenpauschbetrag geltend.

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