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Haushaltsscheck-Verfahren auch elektronisch möglich

Für Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden.

Haushaltsscheck

Für Hilfen im Privathaushalt müssen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt und Meldungen erstattet werden. Für diese Zwecke wurde das sogenannte Haushaltsscheck-Verfahren eingeführt. Der Haushaltsscheck kann für Hilfen in Anspruch genommen werden, die ein monatliches Entgelt von nicht mehr als € 450,00 erhalten und geringfügig beschäftigt sind.

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