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Haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen

Aktuelle Rechtsprechung

Steuerermäßigungen

Für in Anspruch genommene haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen erhält der Steuerzahler eine Steuerermäßigung, sofern die Leistungen die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, der Steuerpflichtige hierfür eine Rechnung erhält und den Rechnungsbetrag unbar auf das Konto des Rechnungsausstellers überweist (§ 35a Einkommensteuergesetz-EStG). Ein dauerhaftes Brennpunktthema ist hierbei die Frage, für welche Aufwendungen Steuerermäßigungen zu gewähren sind. 

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