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Haushaltsersparnis bei Unterbringung im Pflegeheim

Berücksichtigung für jeden Ehegatten

Der Fall

Streitig war, ob die Haushaltsersparnis für jeden Ehegatten anzusetzen ist, wenn beide krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht sind. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat diese Frage bejaht (Urteil vom 4.10.2017, VI R 22/16).

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