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Habilitationsfeier als Werbungskosten absetzbar

Ein angestellter Klinikarzt hatte Aufwendungen für seine Habilitationsfeier als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht.

Berufliche Veranlassung

Ein angestellter Klinikarzt hatte Aufwendungen für seine Habilitationsfeier als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte ab. Der Gang zum Sächsischen Finanzgericht (FG) und die anschließende Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) lohnte sich für den Arzt. Denn der BFH hat entschieden, dass Aufwendungen für die Gäste der Habilitationsfeier aus dem beruflichen Umfeld eines Arbeitnehmers nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sein können. Damit sind auch Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen (BFH vom 18.8.2016, VI R 52/15).

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