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Grundsteuer-Reformgesetz

Bundesregierung beschließt Steuerreform

Grundsteuer

Das Grundsteuergesetz muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus 2018 bis Ende 2019 reformiert werden. Die Bundesregierung hat sich am 21.6.2019 auf eine neue Grundsteuer geeinigt. Diese soll künftig in drei Schritten berechnet werden, nämlich aus dem Grundbesitzwert, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz. Neu ist, dass die Berechnungsregelungen nicht verbindlich sind. Die Bundesländer können stattdessen von dem Berechnungsmodell abweichen und ein eigenes Modell einführen (Öffnungsklausel).

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