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Grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Referentenentwurf für Mitteilungspflichten

EU-Richtlinie

Zum Aufspüren jener Steuergestaltungen, die unterschiedliche Steuerrechtsauffassungen mehrerer Länder nutzen, hat die EU-Kommission die Amtshilferichtlinie durch eine weitere Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates der Europäischen Union „bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen“ vom 25.5.2018 (Abl. L 139 vom 5.6.2018) ergänzt. Ziel dieser Richtlinie ist, dass die lokalen Steuerbehörden der Mitgliedstaaten frühzeitig Kenntnis über diverse als relevant eingestufte Steuergestaltungen erhalten. Damit sollen auf diese Weise genutzte Gestaltungsspielräume durch Gesetzesänderungen geschlossen werden.

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