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Grenzpendler während der Corona-Krise

Aufteilung der Besteuerungsrechte

Grenzpendler im Homeoffice

Arbeiten Grenzpendler bedingt durch die Corona-Krise von zu Hause aus, kann dies unter Umständen dazu führen, dass das Besteuerungsrecht für die Einkünfte vom Tätigkeitsstaat auf den Wohnsitzstaat überwechselt. Dies ist dann der Fall, wenn eine nach den Regelungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) bestimmte Anzahl an Tagen unterschritten wird, an denen der Grenzpendler seine eigentliche Arbeitsstätte im Tätigkeitsstaat aufsuchen muss. Dies kann dann zu einem vollständigen oder teilweisen Wechsel des Besteuerungsrechts zwischen Wohnsitz- und Tätigkeitsstaat führen.

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