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Glutenfreie Diätverpflegung

Ein Steuerpflichtiger ließ sich Diätverpflegung ärztlich anordnen und setzte die Aufwendungen in seiner Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastung an

Außergewöhnliche Belastung

Außergewöhnliche Belastungen sind solche Aufwendungen, die einem Steuerpflichtigen zwangsweise entstehen und dabei höher sind als für die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstandes (§ 33 Abs. 1 Einkommensteuergesetz/EStG).

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