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Gleitzone wird Übergangsbereich

Bundesregierung entlastet Geringverdiener

Gesetzesänderung

Ein Versprechen der großen Koalition war, Geringverdiener bei den Sozialversicherungsbeiträgen zu entlasten. Außerdem sollten geringere Rentenversicherungsbeiträge nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führen. Diesen „Spagat“ will die Bundesregierung jetzt im „Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung“ (vom 28.11.2018, BGBl 2018 I S. 2016 ff.) umsetzen. Ein wesentlicher Bereich aus dem neuen Gesetz ist die Ausweitung der sogenannten „Gleitzone“ zu einem „Übergangsbereich“, verbunden mit einer Ausweitung der Entgeltspanne.

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