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Gewinnmindernde Rückstellungen für Honorarrückforderungen

Ärztinnen und Ärzte, die ihren steuerpflichtigen Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln lassen, können für bestimmte Verpflichtungen Rückstellungen bilden.

Rückstellungen

Ärztinnen und Ärzte, die ihren steuerpflichtigen Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln lassen, können für bestimmte Verpflichtungen Rückstellungen bilden. In der Steuerbilanz dürfen Rückstellungen u. a. gebildet werden für Sachleistungsverpflichtungen oder allgemein für „Verpflichtungen, für deren Entstehen im wirtschaftlichen Sinne der laufende Betrieb ursächlich ist“ (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes).

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