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Fiskus darf hohe Zinsen weiter kassieren

FG hält hohen Zinssatz für verfassungsgemäß

Hoher Steuerzinssatz

Ein Ärgernis, welches seit Jahren die Gemüter bewegt: Für Steuernachforderungen berechnen die Finanzämter mittlerweile seit mehr als 50 Jahren ein halbes Prozent pro Monat (§ 238 Abgabenordnung-AO). Angesichts der seit Jahren bestehenden Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank erscheint ein Zinssatz von 6 % pro Jahr für unangemessen hoch. Der Bund der Steuerzahler hat daher im vergangenen Jahr ein Musterverfahren vor dem Finanzgericht Münster geführt. Im Streitfall unterstützte der Steuerzahlerbund ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen. Dieses musste wegen einer extrem langen Bearbeitungszeit des Finanzamtes einen hohen Betrag an Zinsen zahlen. Die lange Bearbeitungsdauer von zehn Monaten bzw. fast sechs Jahren (die Einkommensteuer für 2010 wurde erst 2016 festgesetzt) hatten die Steuerpflichtigen nicht verschuldet.

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