Jetzt Newsletter abonnieren: Bleiben Sie informiert und registrieren Sie sich für unseren kostenlosen Newsletter.

Selbstverständlich können Sie den Newsletter jederzeit über den Link in unserem Newsletter wieder abbestellen.

Datenschutz*

Eins ist sicher: Hier finden Sie was Sie suchen!

Home

Steuernews Ärzte

Essen auf Rädern

Keine haushaltsnahe Dienstleistung

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Die Zubereitung von Mahlzeiten fällt zwar grundsätzlich unter jene Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes oder entsprechend Beschäftigte erledigt werden und in regelmäßigen Abständen anfallen (vgl. u. a. Bundesfinanzhof/BFH, Urteil vom 29.1.2009, Az. VI R 28/08 sowie § 35a Abs. 2 Einkommensteuergesetz/EStG). Der Begriff einer haushaltsnahen Dienstleistung im Sinne der Vorschrift verlangt allerdings nicht nur einen inhaltlichen Bezug zu Haushaltstätigkeiten, sondern auch einen räumlichen Bezug zum Haushalt des Steuerpflichtigen. So sieht § 35a Abs. 4 EStG ausdrücklich vor, dass die Dienstleistung „in einem …. Haushalt des Steuerpflichtigen … erbracht wird“.

Vollständigen Artikel lesen
Sicher steuern. Informiert. Newsletter registrieren

Weitere Steuernews Ärzte