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Entbürokratisierung III

Milliardenschwere Entlastung des Mittelstandes

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Bürokratieentlastungsgesetze gab es in den vergangenen Jahren bereits zwei. Mit dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG III) will die Bundesregierung den Bürokratieabbau weiter vorantreiben. „Schlanke und effiziente Gesetze“ sollen künftig den „Kernbestandteil der Mittelstandspolitik“ bilden. So steht es im Gesetzentwurf (vom 14.10.2019, BT Drucks. 19/13959). Der Bundesrat stimmte dem Gesetzentwurf am 8.11.2019 zu.

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