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Corona-Soforthilfen meldepflichtig

Überwachung der Einkommensteuerpflichten

Einkommensteuer

Viele Unternehmer und Selbstständige haben während des Corona-Lockdowns Soforthilfen erhalten bzw. beziehen Überbrückungshilfen oder haben solche beantragt. Diese von Bund und Ländern gezahlten Unterstützungsleistungen stellen steuerpflichtige Betriebseinnahmen dar. Um die Besteuerung der Finanzhilfen sicherzustellen, hat das Bundeskabinett einen Entwurf für eine Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung beschlossen.

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