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Bürokratieabbau Teil III

Neues Eckpunktepapier bringt auch Steuervorteile

Bürokratieabbau

Die Bundesregierung plant einen erneuten Anlauf zum Bürokratieabbau. Das Bundeswirtschaftsministerium hat hierzu im Mai 2019 ein Eckpunktepapier erstellt, welches auch einige vorteilhafte steuerliche Änderungen vorsieht. Ein wesentlicher Aspekt des Eckpunktepapiers ist die geplante Verkürzung der Aufbewahrungspflichten im Handels- und Steuerrecht von 10 auf 8 Jahre.

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