Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ab 2021
Weitere Maßnahmen des TSVG, die 2021 in Kraft treten Schnellere Termine und bessere Versorgung per Gesetz Mit dem Gesetz für schnellere Termine
Gewährt eine Klinik den Begleitpersonen von Patienten Unterkunft und Verpflegung gegen Entgelt, übt die Klinik mit dieser Leistung eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes aus. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil entschieden (vom 16.12.2015, Az. XI R 52/13). Betroffen war eine Einrichtung zur medizinischen Rehabilitation, welche Begleitpersonen von Patienten in der Regel mit Zusatzbett im Patientenzimmer bzw. in Gästezimmern untergebracht und verpflegt hat. In den Aufnahmeverträgen bzw. Buchungsvereinbarungen war hierfür ein bestimmter Tagessatz vereinbart.
Der Klinik drohte eine hohe Umsatzsteuernachzahlung. Nach einer erfolgten Außenprüfung setzte das Finanzamt auf die Umsätze aus der Unterbringung und Verpflegung der Begleitpersonen Umsatzsteuer fest. Von der Steuer freigestellt wurden lediglich Fälle, in denen Schwerstbehinderte oder Kinder unter 14 Jahren begleitet wurden. Grundsätzlich hat der BFH betont, dass „Dienstleistungen, die wie die Unterbringung und Verpflegung von Begleitpersonen der Patienten dazu dienen, den Komfort und das Wohlbefinden der Krankenhauspatienten zu verbessern, in der Regel nicht steuerfrei sind“.
Stand: 30. Mai 2016
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Gesetzliche Aufbewahrungspflichten Aufbewahrungspflichten Ärztinnen und Ärzte müssen als selbstständig Tätige Einnahmen- und Ausgabenbelege für die Erstellung ihrer Einnahmen-Überschussrechnung, die Praxiskorrespondenz sowie alle
Behandlungen im Ausland Altersunabhängige Berücksichtigung Eine Steuerpflichtige hatte in Österreich und in Brüssel Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung durchführen lassen. Das Finanzamt hat
Hinzugewinnung neuer Patienten bei geringfügiger Tätigkeit unschädlich Begünstigte Veräußerung Veräußern Ärztinnen und Ärzte ihre Praxis, entsteht im Regelfall ein nicht unerheblicher Aufgabegewinn.