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BahnCard für Mitarbeiter

Spendiert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise zum neuen Jahr eine BahnCard 100 oder 50, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Versteuerung als Arbeitslohn.

BahnCard als Arbeitslohn

Spendiert der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern beispielsweise zum neuen Jahr eine BahnCard 100 oder 50, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Versteuerung als Arbeitslohn. Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/Main hat hierzu in einem aktuellen Schreiben (vom 31.7.2017, S 2334 A – 80 – St 222) Folgendes ausgeführt: 

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